Bei den Gutachten unterscheidet man zwischen Privatgutachten und den Gerichtlichen Gutachten. Die verschiedenen Gutachten verfolgen unterschiedliche Zwecke. Hier ein kurze Übersicht:
Dienen dem Auftraggeber des Gutachtens zur Entscheidungsfindung.
Dienen den Auftraggebern zu einer schnellen außergerichtlichen Streitbeilegung.
Zur Feststellung von Mängeln, oder Sachständen in einem Verfahren
Zur Feststellung von Mängeln, oder Sachständen vor einem Rechtsstreit.