Hubert Reining
ö.b.u.v. Sachverständiger für das Straßenbauer Handwerk

Kosten für Gutachten


Meine Leistungen und die Erstattung von Gutachten rechne ich im wesentlichen in Anlehnung an dem JVEG nach Aufwand ab.

JVEG Justizvergütungs-und Entschädigungs Gesetz


nachfolgende Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand mit einem Honorar von 115,00 Euro pro Stunde abgerechnet:

  • Aktenstudium und Vorbereitung des Ortstermins
  • Fahrzeit und Aufenthalt beim Ortstermin
  • Einholung relevanter Unterlagen, Informationen
  • Entwurf und Ausarbeitung des Gutachtens


hinzu kommt Ersatz für Auslagen und Aufwendung wie z.B.:

  • Aufwendung für Hilfskräfte 48,00 Euro / Std
  • Reisekosten 0,42 Euro/km
  • Porto pauschal 10,00 Euro
  • Fotos 2,00 Euro/Stck
  • Kopien und Ausdrucke sw 0,50 Euro/Stck bis DIN A3   
  • Kopien und Ausdrucke farbig 1,00 Euro/Stck bis DIN A3   

 

Weitere Kosten können durch Fremdleistung entstehen, welche mit einem Aufschlag von 15 % weiterberechnet werden wie z.B.:

  • Kosten für Labor- oder Prüfanstalten
  • Bauteilöffnung durch Fachbetriebe
  • weitere benötigte Sachverständige und Prüflabore
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellenabsperrungen 

 

Gern bin ich bereit, meine Leistung zu einem Festpreis abzurechnen. Hierzu wird gemeinsam ein detailierter Auftrag formuliert.

weitere Informationen hier:

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