Schiedsgutachten
Die besonder Form der Streitbeilegung!
Ziel des Schiedsgutachten ist, eine schnelle, effektive außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen.
Das Gutachten wird gemeinsam, von beiden Parteien in Auftrag gegeben. Die Tatsachenfeststelllung durch den Sachverständigen ist für die Parteien verbindlich.
Dem Schiedsgutachtenauftrag liegen zwei Verträge zugrunde:
1. die Vereinbarung zwischen den Parteien ein Schiedsgutachten einzuholen
In der Vereinbarung zwischen den Parteien wird geregelt, welcher Sachverständige das Gutachten erstellen soll und wer die Kosten für das Gutachten tragen soll. Hier kann auch mit einer vom Sachverständigen vorgeschlagenen Quote eine Kostenregelung vereinbart werden. Gegenüber dem Sachverständigen haften die Parteien gesamtschuldnerisch. Bei der Benennung des Sachverständigen und der Auswahl des Fachgebietes helfen die zuständigen Handwerkskammern gern weiter.
2. der Schiedsgutachter Vertrag der Parteien mit dem Sachverständigen
Im Schiedsgutachtervertrag wird gemeinsam festgelegt welche Fachfragen beantwortet oder welche Feststellungen getroffen werden sollen. Die Vergütung des Sachverständigen wird ebenfalls hier vereinbart.