Selbständiges Beweisverfahren
Das gerichtliche selbständige Beweisverfahren dient der Feststellung von Mängeln, Beweissicherung von Leistungsständen, Festellung von Ursachen und Mängeln bevor ein Rechtsstreit entsteht.
Der Antragsteller stellt beim zuständigen Gericht ein Antrag auf das selbständige Beweisverfahren im konkreten Fall. Der Antragsteller formuliert Fachfragen, oder erstellt eine Auflistung aller Mängel, zu begutachtende Leistung, Ursachen, usw.
Das Gericht benennt in der Regel einen ö.b.u.v. Sachverständigen aus dem zutreffenden Fachgebiet aus. Es wird ein Kostenvorschuss festgelegt und nach Zahlungseingang wird der Sachverständige tätig.
In einem gemeinsam, mit allen beteiligten Parteien durchgeführten Ortstermin, trifft der Sachverständige seine Feststellungen. Probenahmen, Bauteilöffnung, Einsatz von Hilfskräften, und weitere nötige Maßnahmen zur exaten Dokumentation und Tatsachenfeststellung werden in diesem Termin vom Sachverständigen geregelt.
Die Fachfragen aus dem Beweisbeschluss werden im Gutachten beantwortet.
Das Gutachten geht dem Gericht zu, die Parteien werden zur Stellungnahme gebeten. Nun können weitere Fragen zum Gutachten gestellt werden. Auf Antrag einer Partei kann das schriftlich erstattete Gutachten auch vom Sachverständigen mündlich erläutert werden. Das Verfahren endet mit einem Vergleich, Nachbesserung, Klageerhebung oder Kostenquotierung.
Die Kosten für die gerichtliche Gutachtertätigkeit werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG bemessen.