Gerichtsgutachten
Vom zuständigen Gericht wird in der Regel ein ö.b.u.v. Sachverständiger als Gerichtsgutachter benannt. Den Auftrag erhält der Sachverständige durch den Beweisbeschluss des Gerichtes. Der Beweisbeschluss stellt die Fragestellung des Gerichtes dar. Die Fragen werden in dem zu erstellenden Gutachten beantwortet.
Der Sachverständige lädt alle Beteiligten zu einem Ortstermin ein. Manchmal sind auch mehrere Ortstermine nötig. Probenahmen, Bauteilöffnung, Einsatz von Hilfskräften, und weitere nötige Maßnahmen zur exakten Dokumentation und Tatsachenfeststellung werden in diesem Termin vom Sachverständigen geregelt.
Das Gutachten wird erstattet und dem Gericht übersandt.
Die Kosten für die gerichtliche Gutachtertätigkeit werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG bemessen.