ö.b.u.v. Sachverständiger für das Straßenbauer Handwerk

Kosten für Gutachten


Meine Leistungen und die Erstattung von Gutachten rechne ich im wesentlichen in Anlehnung an dem JVEG nach Aufwand ab.

JVEG Justizvergütungs-und Entschädigungs Gesetz


nachfolgende Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand mit einem Honorar von 115,00 Euro pro Stunde abgerechnet:

  • Aktenstudium und Vorbereitung des Ortstermins
  • Fahrzeit und Aufenthalt beim Ortstermin
  • Einholung relevanter Unterlagen, Informationen
  • Entwurf und Ausarbeitung des Gutachtens


hinzu kommt Ersatz für Auslagen und Aufwendung wie z.B.:

  • Aufwendung für Hilfskräfte 48,00 Euro / Std
  • Reisekosten 0,42 Euro/km
  • Porto pauschal 10,00 Euro
  • Fotos 2,00 Euro/Stck
  • Kopien und Ausdrucke sw 0,50 Euro/Stck bis DIN A3   
  • Kopien und Ausdrucke farbig 1,00 Euro/Stck bis DIN A3   

 

Weitere Kosten können durch Fremdleistung entstehen, welche mit einem Aufschlag von 15 % weiterberechnet werden wie z.B.:

  • Kosten für Labor- oder Prüfanstalten
  • Bauteilöffnung durch Fachbetriebe
  • weitere benötigte Sachverständige und Prüflabore
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellenabsperrungen 

 

Gern bin ich bereit, meine Leistung zu einem Festpreis abzurechnen. Hierzu wird gemeinsam ein detailierter Auftrag formuliert.

weitere Informationen hier:

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