Kosten für Gutachten
Meine Leistungen und die Erstattung von Gutachten rechne ich im wesentlichen in Anlehnung an dem JVEG nach Aufwand ab.
JVEG Justizvergütungs-und Entschädigungs Gesetz
nachfolgende Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand mit einem Honorar von 115,00 Euro pro Stunde abgerechnet:
- Aktenstudium und Vorbereitung des Ortstermins
- Fahrzeit und Aufenthalt beim Ortstermin
- Einholung relevanter Unterlagen, Informationen
- Entwurf und Ausarbeitung des Gutachtens
hinzu kommt Ersatz für Auslagen und Aufwendung wie z.B.:
- Aufwendung für Hilfskräfte 48,00 Euro / Std
- Reisekosten 0,42 Euro/km
- Porto pauschal 10,00 Euro
- Fotos 2,00 Euro/Stck
- Kopien und Ausdrucke sw 0,50 Euro/Stck bis DIN A3
- Kopien und Ausdrucke farbig 1,00 Euro/Stck bis DIN A3
Weitere Kosten können durch Fremdleistung entstehen, welche mit einem Aufschlag von 15 % weiterberechnet werden wie z.B.:
- Kosten für Labor- oder Prüfanstalten
- Bauteilöffnung durch Fachbetriebe
- weitere benötigte Sachverständige und Prüflabore
- Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellenabsperrungen
Gern bin ich bereit, meine Leistung zu einem Festpreis abzurechnen. Hierzu wird gemeinsam ein detailierter Auftrag formuliert.
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