Kosten für Gutachten
Meine Leistungen und die Erstattung von Gutachten rechne ich im wesentlichen in Anlehnung an dem JVEG nach Aufwand ab.
JVEG Justizvergütungs-und Entschädigungs Gesetz
nachfolgende Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand mit einem Honorar von 115,00 Euro pro Stunde abgerechnet:
- Aktenstudium und Vorbereitung des Ortstermins
 - Fahrzeit und Aufenthalt beim Ortstermin
 - Einholung relevanter Unterlagen, Informationen
 - Entwurf und Ausarbeitung des Gutachtens
 
hinzu kommt Ersatz für Auslagen und Aufwendung wie z.B.:
- Aufwendung für Hilfskräfte 48,00 Euro / Std
 - Reisekosten 0,42 Euro/km
 - Porto pauschal 10,00 Euro
 - Fotos 2,00 Euro/Stck
 - Kopien und Ausdrucke sw 0,50 Euro/Stck bis DIN A3    
 - Kopien und Ausdrucke farbig 1,00 Euro/Stck bis DIN A3    
 
Weitere Kosten können durch Fremdleistung entstehen, welche mit einem Aufschlag von 15 % weiterberechnet werden wie z.B.:
- Kosten für Labor- oder Prüfanstalten
 
- Bauteilöffnung durch Fachbetriebe
 - weitere benötigte Sachverständige und Prüflabore
 - Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellenabsperrungen
 
Gern bin ich bereit, meine Leistung zu einem Festpreis abzurechnen. Hierzu wird gemeinsam ein detailierter Auftrag formuliert.
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