ö.b.u.v. Sachverständiger für das Straßenbauer Handwerk

Privatgutachten


Privatgutachten werden von privaten Auftraggebern in Auftrag gegeben, zum Beispiel von:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Behörden
  • Versicherungen
  • Rechtsanwälte

Das Gutachten verfolgt im wesentlichen dabei drei Ziele:


1. Dem Auftraggeber eine sachlich und fachlich fundierte Grundlage zur Entscheidungsfindung zu geben. Fehlentscheidungen können vermieden werden.


2. Dem Autraggeber in Gerichtsverfahren helfen, seine Ansprüche gegenüber der Gegenpartei geltend zu machen. Ebenso kann es im Laufe eines Prozesses Ansprüche der Gegenpartei widerlegen.


3. Den beiden Parteien eine außergerichtliche sachgerechte Klärung der strittigen Fragen, z.B. durch ein Schiedsgutachten, zu ermöglichen.


Der Weg zum Gutachten.

Zur Erstattung eines Gutachtens ist die eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen gefordert.

  • Feststellung des Zweckes des Gutachtens
  • Gemeinsame Ausformulierung von Fachfragen
  • Sammeln von Erkenntnisquellen wie Auftrag, Rechnung, Pläne, Nachweise, usw.
  • Ortstermin und Besichtigung der streitgegenständlichen Sache
  • Ausarbeitung des Gutachtens


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